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Die Schule bietet jedem Schüler und jeder Schülerin die Möglichkeit, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bildung zu verwirklichen. Die Schüler und Schülerinnen müssen dafür den besonderen Erfordernissen genügen, die sich aus den Aufgaben der Schule ergeben. Zu diesen Erfordernissen gehört auch ein gewisses Gemeinschaftsverhalten, wie es beim Zusammensein vieler Menschen in einem Schulgebäude notwendig wird. Dies gilt besonders für unser Schulzentrum, in dem Schülerinnen und Schüler verschiedener Schularten unterrichtet werden.

Geltungsbereich der Hausordnung

Hier ist folgende Unterscheidung erforderlich:

  1. Gemeinsamer Bereich aller Schulen im Schulzentrum sind die Schulstraße mit Aula, der Haupteingang einschließlich des Vorplatzes, die Kantine sowie die Sporthallen und die Sportaußenanlagen.
  2. Ausschließlicher Bereich der Staatlichen Wirtschaftsschule sind alle Räume und Flure im hinteren Gebäude rechts von der Schulstraße, beginnend mit der Glasabtrennung, ferner der sich unmittelbar anschließende Pausenhalle sowie in der Schulstraße der Bereich zwischen Kantine und mittlerem Pausenverkaufsstand.
  3. Der Pausenbereich der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf umfasst das Erdgeschoß und die Pausenhalle, den Schulhof zwischen Seitengang 6 und 5 bis zur Mensa des Gymnasiums sowie die "Schulstraße" im Bereich zwischen Kantine und mittlerem Pausenverkaufsstand.

    Nur in diesen Bereichen ist eine Aufsicht durch Lehrkräfte der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf gewährleistet. Ein Verlassen dieses Bereichs während der Unterrichts- und Pausenzeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft kann versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
     
  4. Gemeinschaftsbereiche der Staatlichen Wirtschaftsschule mit anderen Schulen sind: Physiksaal und Chemiesaal sowie die EDV-Räume der Kaufmännischen Berufsschule Deggendorf.

Die Hausordnung der Staatlichen Wirtschaftsschule besitzt in allen oben genannten Bereichen Gültigkeit.

II. Allgemeine Ordnung

  1. Es wird von allen Schülerinnen und Schülern ein umsichtiges und kameradschaftliches Verhalten im Schulbereich erwartet. Wer einen anderen Schüler verletzt oder Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände beschädigt, ist nach den einschlägigen Gesetzen schadenersatzpflichtig.
  2. Nach Art. 3 Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Rauchen in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  3. Nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG müssen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
  4. Nach Art. 84Abs. 2 BayEUG ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände nicht zulässig. Insbesondere ist das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, verboten. Es ist alles zu unterlassen, was den Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen lassen könnte.
  5. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich.
  6. Das Sitzen auf Treppen und Treppenbrüstungen ist verboten. Laufen auf den Gängen ist zu unterlassen.
  7. Das Betreten fremder Klassenzimmer ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt. In gleicher Weise ist es nicht gestattet, sich in Räumen anderer Schulen aufzuhalten. Dies gilt für den ganzen Tagesablauf einschließlich der Mittagspausen.
  8. Unterrichtsräume, die vorübergehend nicht genutzt werden und offensichtlich aus Versehen unverschlossen sind, sollen gemeldet werden.
  9. Für den Verlust von Geld und Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung. Geldbeträge, die von Schülern im Auftrag eingesammelt werden, sollen unverzüglich im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  10. Fahrräder sind in der Fahrradhalle abzustellen, Mofas, Mopeds und Roller nur auf den besonders ausgewiesenen Parkplätzen. Bei der An- und Abfahrt dürfen die Schulhöfe nicht überquert werden.
  11. Die Schule ist befugt, unterrichtsfremde Gegenstände abzunehmen.
  12. Das Mitbringen oder Tragen verfassungsfeindlicher Symbole zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.

III. Unterrichtsbetrieb

  1. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Beim ersten Gongzeichen zum Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihren Unterrichtsraum.
  2. Die Klassensprecher sorgen für Ordnung in den Klassenzimmern. Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Klasse nicht mit einer Lehrkraft versorgt ist, fragen die Klassensprecher oder ein Vertreter im Sekretariat nach.
  3. Alle Einrichtungsgegenstände, Bücher und die übrigen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sich beim Betreten und vor dem Verlassen des Schulgebäudes täglich über den Vertretungsplan zu informieren

IV. Pause, Zwischenstunden und Unterrichtsschluss

  1. Der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken ist nur während der Pausenzeiten erlaubt.
  2. Leere Getränkeflaschen werden in die bereitgehaltenen Flaschenbehälter gestellt oder vor dem ersten Gong zum Pausenende zurückgegeben. Abfälle werden in den Abfallkörben getrennt entsorgt.
  3. Nach dem ersten Gong zum Pausenschluss gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihr Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  4. Der Aufenthalt in der Kantine ist nur in der Mittagspause sowie in der zeitversetzten "Sportpause" gestattet.
  5. Bei trockenem Wetter sollen die Schülerinnen und Schüler den Pausenhof aufsuchen.
  6. Schneeballwerfen ist untersagt.
  7. In unterrichtsfreien Zwischenstunden halten sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
  8. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet.
  9. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, schließen die Fenster und hinterlassen das Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand.

Deggendorf, 1. August 2013

Die Schulleitung

 

Johann Riedl, OStD
Schulleiter

Hausordnung

wichtig für das Zusammenleben in einer Schule.